Im Skandal um die von der Volkswagen AG verwendete Manipulationssoftware drohen die Ansprüche im September 2018 zu verjähren. Bekannt wurde das Verwenden der illegalen Abschalteinrichtung am 18. September 2015. Im Oktober 2015 begann die Porsche Holding GmbH die betroffenen Fahrzeughalter persönlich zu informieren.

Vertragsaufhebung oder Wertminderung

Die Betroffenen können von der Volkswagen AG die Rückerstattung des Kaufpreises samt 4% Zinsen gegen Rückgabe des Fahrzeuges verlangen. Außerdem wird ein Benützungsentgelt vom Kaufpreis abgezogen, dessen Höhe sich nach den gefahrenen Kilometern richtet. Als Alternative kann der geschädigte Fahrzeughalter auch eine Wertminderung fordern, das Fahrzeug jedoch behalten.

Ansprüche rasch prüfen lassen

Wer eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen hat, sollte seine Ansprüche rasch prüfen lassen. Da die Volkswagen AG die Öffentlichkeit vom Abgasskandal am 18. September 2015 in Kenntnis setzte, kann bei strenger Auslegung dieses Datum als Beginn der Verjährung gelten. 

Erste Siege für Geschädigte

Erste Urteile gegen die Volkswagen AG in Deutschland geben Grund zur Hoffnung, dass auch die österreichischen Gerichte die Ansprüche der Betroffenen bejahen. Das LG Hildesheim (Urteil vom 17.1.2017, AZ 3 O 139/16) verurteilte erstmalig die Volkswagen AG wegen einer „sittenwidrigen, vorsätzlichen Schädigung“ und eines „Betruges“. Das LG Karlsruhe (Urteil vom 22.3.2017, AZ 4 O 118/16) sowie das LG Kleve (Urteil vom 31.3.2017, AZ 3 O 252/16) gaben den Schadenersatzforderungen ebenfalls Recht. 

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