Richtungsweisendes Urteil des deutschen Bundesgerichtshofs (BGH) in Sachen Dieselskandal. Der Volkswagen-Konzern muss dem Kläger den Kaufpreises gegen Rückgabe des Fahrzeuges bezahlen. Lediglich einen Vorteilsausgleich für die gefahrenen Kilometer muss sich der Kläger anrechnen lassen.
Wie der BGH in seiner Urteilsbegründung festhielt, war die Abgasmanipulation („Schummelsoftware“) durch VW sittenwidrig. Die Käufer der manipulierten Fahrzeuge wurden daher bereits durch Abschluss des Kaufvertrages geschädigt. Im vorliegenden Fall ließ der Kläger auch das von VW angebotene Software-Update aufspielen, was der Senat des Höchstgerichts jedoch nicht als Schadenwiedergutmachung verstanden haben wollte.
Geschädigte erhalten den Kaufpreis übrigens mit 4% Zinsen zurück und müssen sich abhängig von den (selbst) gefahrenen Kilometern einen Nutzungsvorteil abziehen lassen.
Österreichische Kunden von Fahrzeugen die von der Abgasmanipulation betroffen sind, lässt das Urteil ebenfalls hoffen. Es ist davon auszugehen, dass der Oberste Gerichtshof in Österreich der Rechtsansicht des BGH ebenfalls folgen wird. Die Verantwortlichen bei VW haben übrigens listig gehandelt. Die Ansprüche für österreichische Kunden verjähren daher erst nach 30 Jahren!