Ein Autokäufer hat im sogenannten Diesel-Abgasskandal vor dem Obersten Gerichtshof (OGH) einen durchdringenden Erfolg errungen. Der OGH verpflichtete den beklagten Fahrzeughändler zur Rückzahlung des Kaufpreises samt 4% Zinsen. Dafür muss der Kläger das Fahrzeug zurückgeben und ein Entgelt für die bisherige Benützung des Fahrzeuges bezahlen.

Der geschädigte Autokäufer hatte sein Fahrzeug im Jahr 2015 erworben und in weiterer Folge das von VW angebotene Software-Update nicht aufspielen lassen. Dieses Update bewirkt, dass die Abgasrückführung auch im realen Fahrbetrieb funktioniert, allerdings nur bei einer Außentemperatur von 15 bis 33 Grad Celsius („Thermofenster“). Die Installation der Software hätte den ursprünglichen Mangel daher nicht beseitigt.

Mit dem Thermofenster hat sich bereits der Europäische Gerichtshof (EuGH) beschäftigt. Der EuGH sprach aus, dass eine Software für Dieselfahrzeuge, die die Wirkung des Emissionskontrollsystems bei üblichen Temperaturen und während des überwiegenden Teils des Jahres verringert, eine unzulässige Abschalteinrichtung darstellt. Laut dem OGH ist eine solche Abschalteinrichtung (unter anderem) nur zulässig, wenn sie notwendig wäre, um Risiken für den Motor zu vermeiden, die beim Betrieb des Fahrzeugs zu einer konkreten Gefährdung führen.

Für die geschädigten Autokäufer und Käuferinnen lässt sich aus den Entscheidungen ableiten, dass

1. die Fahrzeuge im ursprünglichen Zustand mangelhaft waren und das Software-Update keine Mängelbehebung bewirkt hat;

2. Anspruch auf Aufhebung des Kaufvertrages besteht und der Kaufpreis mit 4% verzinst ist und

3. für die Benutzung des Fahrzeuges ein Nutzungsentgelt zu leisten ist, das sich anhand der gefahrenen Kilometer berechnet. Die Formel lautet vereinbarter Kaufpreis x tatsächlich gefahrene km : im Erwerbszeitpunkt erwartbare Restlaufleistung.

Die Entscheidung im Volltext können Sie hier nachlesen.