Die Luft wird dünner für den Daimler Konzern. Medienberichten zufolge muss der deutsche Autobauer rund 700.000 Diesel Fahrzeuge wegen unzulässiger Abschalteinrichtungen bei der Abgasreinigung in die Werkstätten holen. Nachdem es für den Kleintransporter Vito (1,6l Diesel, Motor OM 622) bereits eine Rückholaktion gab, sind nun Varianten der  C-, E- und S-Klasse oder der SUVs GLC, GLE und GLS an der Reihe. Die betroffenen Fahrzeughalter werden darüber gesondert informiert.

Softwareupdate vorgesehen 

Bevor die beeinträchtigten Fahrzeuge zum Softwareupdate gebeten werden, muss dieses erst fertig entwickelt und durch das deutsche Kraftfahrt-Bundesamt abgenommen werden. Die geschädigten Fahrzeugbesitzer werden daher erst in den nächsten Monaten Post bekommen. Nach Erhalt sollten Sie unverzüglich Ihre Fachwerkstätte kontaktieren und einen Termin vereinbaren. Wenn Sie das angebotene Update verweigern, könnte Ihr Fahrzeug als grob mangelhaft gelten und die Zulassung verlieren. Auch bei einem privaten Weiterverkauf seines Fahrzeuges kann es zu Problemen führen, wenn das Softwareupdate nicht durchgeführt und dieser Umstand verschwiegen wurde.

Ansprüche durchsetzen

Die Ansprüche der betroffenen Fahrzeughalter decken sich mit jenen im VW-Diesel-Skandal. Neben einer eingetretenen Wertminderung kann alternativ auch die Vertragsaufhebung und die Rückerstattung des Kaufpreises verlangt werden. Außerdem liegen mittlerweile Urteile vor, die einen „Umtausch“ gegen ein fabriksneues typengleiches Modell vorsehen. Welche Variante für Sie günstiger ist, hängt vom Kaufpreis und den gefahrenen Kilometern ab. Eine Prüfung kann anhand dieser Parameter rasch durchgeführt werden. Leasingnehmer können überdies ihren Vertrag beenden und das Fahrzeug an die finanzierende Bank gegen Rückerstattung der Raten zurückgeben.

Rechtsschutz zahlt

Sollten Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, deckt diese in den meisten Fällen die Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Ein Kostenrisiko entsteht für Sie dadurch nicht.