Wie die Presse berichtet plant die Regierung eine bereits einmal aufgeschobene Novellierung des Versicherungsvertragsgesetzes (VersVG). Damit soll dem derzeit bestehenden „ewigen“ Rücktrittsrecht bei (auch bei bereits erfüllten) Lebensversicherungen ein Riegel vorgeschoben werden. In den Genuss dieses unbeschränkten Rücktrittsrechtes gelangt der Versicherungsnehmer nach der derzeitigen höchstgerichtlichen Rechtssprechung dann, wenn er von der Versicherung bei Abschluss des Vertrages […]
Konsumentenschutz
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